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Fördermassnahmen ab 1.1.2025 (Neu: IK für Bodenkäufe)
Per 1.1.2025 gilt die "neue" Strukturverbesserungsverordnung mit neuen Massnahmen. Folgende wichtigen Neuerungen gelten:
- Für Bodenkäufe können neu auch Investitionskredite, bis 50% des Kaufpreises, beantragt werden.
- IK für Ökonomiegebäude wurden erhöht (z.B. Stallbauten, Remisen, Heulagerräume, Hofdüngerlager, etc.)
- IK-Wohnhaus neu nur noch für die Betriebsleiterwohnung, 50% der Baukosten, max. Fr. 200'000.-
- Aktuell sind wir mitten in der Anpassung unserer Homepage bezüglich der Neuerungen.
- Falls Sie die richtige Information noch nicht finden, rufen Sie uns an: 044 317 80 70 oder per Mail:info@zlk.ch
- Zu den neuen Fördermassnahmen ab 1.1.2025 Website des Bundes.