Per 1.1.2025 gilt die "neue" Strukturverbesserungsverordnung mit neuen Massnahmen. Folgende wichtigen Neuerungen gelten:
  1. Für Bodenkäufe können neu auch Investitionskredite, bis 50% des Kaufpreises, beantragt werden.
  2. IK für Ökonomiegebäude wurden erhöht (z.B. Stallbauten, Remisen, Heulagerräume, Hofdüngerlager, etc.)
  3. IK-Wohnhaus neu nur noch für die Betriebsleiterwohnung, 50% der Baukosten, max. Fr. 200'000.-
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  • Zu den neuen Fördermassnahmen ab 1.1.2025 Website des Bundes.