Soziale Begleitmassnahmen
Unter sozialen Begleitmassnahmen werden zinslose, rückzahlbare Betriebshilfe-Darlehen an Landwirte ausgerichtet, damit diese:
- eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis beheben können
- verzinsliche Schulden ablösen können (Umfinanzierung)
- die Betriebsaufgabe zu erleichtern