Investitionshilfen

Investitionshilfen unterstützen die Landwirtschaft in der Entwicklung und der Erhaltung wettbewerbsfähiger Strukturen, ohne dass sie sich dafür untragbar verschulden muss. Als Investitionshilfen stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen
  • Beiträge (à fonds perdu)

Die Investitionshilfen werden für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt. Folgende Personen, Institutionen, Körperschaften oder Organisationen sind investitionshilfeberechtigt: Berechtigte für Investitionshilfen