Investitionshilfen ohne Beiträge
Bei Investitionshilfen (Investitionskredite, Starthilfen) ohne Beiträge wird in der Regel folgender Gesuchablauf eingehalten:
Erstkontakt des Gesuchstellenden mit der ZLK |
Es empfiehlt sich, die generellen Eintretenskriterien mit uns zuerst abzuklären, bevor das Gesuchsformular eingereicht wird. |
Gesuchsformular frühzeitig einreichen | Das ausgefüllte Formular (Gesuchsformular IK / Gesuchsformular Starthilfe) mit den notwendigen Beilagen der ZLK frühzeitig einreichen. |
Bestätigung Gesuchseingang und ev. Nachfordern von Unterlagen | Sobald das Gesuch bei der ZLK eingegangen ist (Gesuchstellende oder ALA), erhält der Gesuchstellende eine schriftliche Bestätigung. |
Augenschein (Betriebsbesuch) des ZLK-Kreditexperten | Ein Kreditexperte / Kreditexpertin der ZLK bespricht das Gesuch auf dem Betrieb mit dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin. Ablauf Betriebsbesuch |
Kreditentscheid durch den ZLK Ausschuss | Der Auschuss des ZLK-Vorstandes prüft den Kreditantrag der Geschäftsstelle und genehmigt ihn gegebenenfalls, eventuell mit zusätzlichen Auflagen. |
Mitteilung Kreditentscheid | Den Gesuchstellenden wird der Kreditentscheid des Ausschusses mitgeteilt. |
Darlehensvertrag unterzeichnen | Die Vertragsparteien (Gesuchstellende und ZLK) unterzeichnen den Darlehensvertrag. |
Sicherstellung des Kredites | Nach dem Eingang des unterzeichneten Darlehensvertrages veranlasst die ZLK die Sicherstellung des Kredites durch ein Grundpfand auf dem gesamten Eigentum des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin. |
Unterzeichnen Grundpfandverschreibung | Darlehen an Fremdpächter werden vielfach mit einer Bürgschaft sichergestellt. Unter anderem gewährt die Zürcher Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft ZLBG solche Bürgschaften. |
Kreditauflagen erfüllen | Vor der Auszahlung des Kredites muss der Schuldner / die Schuldnerin grundsätzlich alle im Darlehensvertrag gemachten Auflagen erfüllen. Es gibt auch Kreditauflagen die erst nach der Auszahlung des Kredites erfüllt werden müssen. |
Auszahlung des Kredites | Erst wenn die Sicherstellung des Kredites erfolgt ist, kann der Kredit ausbezahlt werden. |
Rückzahlung des Kredites | Die erste Rückzahlungsrate ist i.d.R. im Folgejahr nach der Kreditauszahlung fällig. Bei grösseren Kreditbeträgen ist auch eine halbjährliche Tilgung möglich. |
Überwachung des Kredites | Die wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerbetriebe wird mit Hilfe der eingereichten Buchhaltungsabschlüsse verfolgt und notfalls werden Sicherungsmassnahmen eingeleitet. |
Zahlungsverzug der Kredittilgung Frühzeitig das Gespräch suchen: |
Ausstehende Zahlungen werden konsequent gemahnt und letztlich wird eine Betreibung oder Zession der Direktzahlungen eingeleitet. Nach der 2. Mahnung werden zusätzlich Verzugszinsen und Verwaltungsgebühren verrechnet. |