Investitions- und Finanzierungsberatung
Beratungsaufträge im privaten Interesse werden mit einem Stundenansatz von Fr. 120.-- verrechnet (nicht MWST pflichtig). Für Standardaufgaben (z.B. Buchhaltungsanalyse, Tragbarkeitsrechnung u.ä.) werden pauschale Ansätze verlangt.
Beratungsaufträge die im öffentlichen Interesse liegen werden unentgeltlich erbracht. Darunter fallen alle Aufgabe im Zusammenhang mit dem Vollzug des gesetzlichen Auftrages der ZLK (z.B. Gesuchsbearbeitung inkl. Augenschein, telefonische Auskünfte und kurze Beratungen, Referate und Informationen zu landwirtschaftlichen Themen etc.)