Investitionskredite

Damit auf ein Gesuch um Investitionskredite eingetreten werden kann, müssen die Gesuchstellenden, resp. deren Betriebe unter anderem folgende Bedingungen erfüllen:

  • mind. 1.0 Standardarbeitskräfte (SAK)
  • den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN
  • landwirtschaftliche Ausbildung oder mind. 3 Jahre erfolgreiche Betriebsleitertätigkeit
  • Weitere Eintretensbedingungen und Details

Die geplante Investition soll die Voraussetzungen schaffen, damit der Betrieb künftig rationell bewirtschaftet werden kann. Jede Investition muss finanzier- und tragbar sein.

Mit dem Bau darf erst begonnen und Käufe dürfen erst getätigt werden, wenn die Investitionshilfe rechtskräftig verfügt ist.

Investitionskredite im Sinne einzelbetrieblicher Massnahmen (inkl. Generationen-, Betriebszweig- und Betriebsgemeinschaften) können für folgende Vorhaben beantragt werden:

  • Umbau, Neubau und Erweiterung landwirtschaftlicher Wohn- und Ökonomiegebäude
  • Kauf von Wohn- und Ökonomiegebäuden (Kauf von Dritten, Pächterkäufe)
  • Bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Diversifizierung der Tätigkeit
  • Investitionshilfen für bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Verwirklichung ökologischer Ziele sowie zur Erfüllung
    der Anforderungen des Heimat- und Landschaftsschutzes (z.B. Füll- und Waschplätze, Rückbau ungenutzer landw. Gebäude, etc.)
    (Details "Umwelt-Massnahmen")
  • Alle einzelbetrieblichen Massnahmen im Detail

Mehrere Betriebe wollen ein Projekt für die gemeinsame Selbsthilfe im Sinne einer gemeinschaftliche Massnahme umsetzen. Sie bilden dafür eine Körperschaft: z.B. einfache Gesellschaft, Genossenschaft, Verein, GmbH, AG. Gesuchstellerin ist i.d.R. die Körperschaft. Alle Details zu gemeinschaftlichen Massnahmen.

Gemeinsame Maschinenkäufe können auch mit IK unterstütz werden. Bsp. Kauf Schleppschlauch Jauchefass mit dem Nachbarn zusammen.

Die Höhe der Investitionskredite wird aufgrund von Pauschalen je Einheit festgelegt.

Zudem gelten folgende Einschränkungen bei der Berechnung der Höhe der Investitionskredite:

  • Früher unterstützte GVE werden angerechnet
  • Tierplätze, die auf Hofdüngerabnahmeverträgen basieren, werden nicht berücksichtigt
  • Es werden nur Flächen berücksichtigt, die innerhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereiches liegen
  • Bestehende Bausubstanz ist, soweit sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft, in das Projekt einzubeziehen.

Investitionskredite sind zinslos. Jedoch gelten je nach gesprochenen Darlehen verschiedene Konditionen.

Für Fragen: ZLK-Geschäftsstelle

Direkt zu den Gesuchsformularen:
Gesuchsformular für grössere Investitionen (IK und ev. Beiträge)
Gesuchsformular einfach (i.d.R. nur IK)